Im Falle der Absicht, ein gemeinnütziges Projekt ins Leben zu rufen, wird häufig die Stiftung oder der Trust für gemeinnützige Zwecke als Rechtsform verwendet. Worin bestehen die Unterschiede und die jeweiligen Vorteile?
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass eine Stiftung eine juristische Person mit eigener Verantwortung bzw. eine nach außen sichtbare Einheit ist, die Vermögen mit einem bestimmten Zweck verwaltet. Der Trust ist ein Rechtsverhältnis zwischen Personen, das Regeln angelsächsischen Ursprungs unterliegt. Die Umsetzung erfolgt durch einen Treuhänder, der für den Trust verantwortlich ist und dem man „Vertrauen“ entgegenbringt. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Trust typischerweise Zwecken privater Natur dient, während die Stiftung die Verwirklichung öffentlich-rechtlicher Zwecke unterstützt. Zudem ist der Trust im Gegensatz zur Stiftung, deren Dauer unbegrenzt sein kann, von begrenzter Dauer.
Der Trust kann beispielsweise von einem Unternehmer errichtet werden, der das Eigentum an dem Unternehmen auf den Treuhänder überträgt, der dieses zugunsten der Begünstigten verwaltet. Der Treuhänder ist dazu verpflichtet, ein für die Verwaltung des Unternehmens funktionales Tätigkeitsprogramm durchzuführen, während die Begünstigten regelmäßige Einnahmen erhalten und auch Inhaber des Rechts sein können, das Eigentum des Unternehmens bei Eintritt bestimmter Ereignisse oder bei Ablauf des Trusts zu erhalten.
Die Stiftung hingegen ermöglicht es, das Vermögen der Erfüllung eines gemeinnützigen Zwecks zuzuordnen, da diese keine Einzelpersonen als Begünstigte haben kann. Diese Institution muss ihre finanziellen Ressourcen für erzieherische, kulturelle, religiöse und soziale Zwecke verwenden, indem ihre Projekte direkt verwaltet werden. Im Falle eines Generationswechsels soll die Übertragung des Eigentums am Unternehmen an eine Stiftung den Fortbestand des Unternehmens sichern, wenn der Unternehmer in den Ruhestand tritt.
Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal zwischen Trusts und Stiftungen ist die Regelung von Kontrollen, welche in der Stiftung prägend und im Trust praktisch nicht vorhanden ist. Die Stiftung erlangt erst mit der Anerkennung durch die öffentliche Hand Rechtspersönlichkeit und unterliegt während ihres Bestehens verschiedenen Vorschriften und Formen öffentlicher Kontrolle.
Ein weiterer Unterschied betrifft den Flexibilitätsgrad der Institution, welcher beim Trust maximal und bei der Stiftung sehr eingeschränkt ist. So lässt sich beim Trust beispielsweise der gemeinnützige Zweck durchaus mit dem Schutz der Begünstigten verbinden, während die Stiftung ihr Vermögen ausschließlich zur Verfolgung des institutionell vorgesehenen Zwecks unter Ausschluss des Schutzes privater Interessen verwenden darf.
Darüber hinaus wird die Stiftung von der Ausübung wirtschaftlicher und kommerzieller Aktivitäten ausgeschlossen, wenn diese nicht ausschließlich und eng mit der Verwirklichung des Zwecks verbunden sind, während der Treuhänder unter diesem Gesichtspunkt möglicherweise einen größeren Handlungsspielraum hat.
Und schließlich kann die Rolle des Gründers unterschiedlich sein. Im Falle der Stiftung kann er aktiv an der Verwaltung mitwirken, die ersten Geschäftsführer bestellen, sich aber nicht die Bestellungsbefugnis für darauffolgende Erneuerungen vorbehalten. Beim Trust wird der Fonds vom Treuhänder verwaltet, obwohl es möglich ist, eine Rolle des Treugebers innerhalb der Kontrollinstanz zu definieren.