Die Lebensversicherung und der Trust gehören zu den meistgenutzten Rechtsformen bei der Vermögensplanung, dem Generationswechsel und der Vermögenssicherung, und zwar jeweils mit spezifischen Besonderheiten, Vorteilen und Grenzen.
Bei der Lebensversicherung hängt die Auszahlung der Summe durch den Versicherer zugunsten der Begünstigten vom Eintritt eines ungewissen und zukünftigen Ereignisses (in Bezug auf das Leben des Versicherten oder des sogenannten „demografischen Risikos“) ab. Bei Eintritt dieses Ereignisses ist der Versicherer verpflichtet, dem Anspruchsberechtigten die im Versicherungsvertrag vorgesehenen Leistungen (ohne Möglichkeit der Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt) zu erbringen.Die Versicherungspolice ermöglicht zudem eine hohe Flexibilität, da ein Wechsel der Begünstigten jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung an die Gesellschaft oder eine testamentarische Verfügung möglich ist. Darüber hinaus ist die Police, je nach Wohnsitzland des Versicherungsnehmers und/oder der Begünstigten der Police, was den Steueranteil betrifft, auch effizienter.
Kombinierte Verwendung
Angesichts der Eigenschaften der beiden Rechtsformen (Lebensversicherung und Trust) wird angemerkt, dass durchaus auch ein kombinierter Einsatz möglich ist, um deren Potenziale im Sinne einer effizienten Vermögens- und Nachfolgeplanung optimal auszuschöpfen.
Bedenkt man zum Beispiel, dass der Rückgriff auf den Trust eine größere Diskretion bei der Übertragung von Vermögenswerten gewährleisten würde (was es ermöglicht, eine sofortige Übertragung zu vermeiden, welche unter Umständen zu einer Auflösung des Vermögens führt), könnte man über den Abschluss einer Lebensversicherung mit einem Trust als Begünstigten nachdenken (im Trust könnten bereits Begünstigte festgelegt sein oder es könnten bestimmte Zwecke damit verfolgt werden).Somit wird bei Eintritt des versicherten Ereignisses der Betrag direkt an den Trust übertragen, was den Treuhandfonds bis zu einer zukünftigen Übertragung des Vermögens an die Begünstigten des Trusts erhöht.
Auf diese Weise ist es möglich, den Zeitpunkt zur Übertragung dieser Geldbeträge an die Begünstigten zeitlich „aufzuschieben“, insbesondere wenn besondere Bedürfnisse bestehen (z. B. minderjährige Begünstigte oder Begünstigte, die nicht in der Lage sind, für eine sorgfältige Verwaltung ihres Vermögens zu sorgen), welche eher mehrere periodische Auszahlungen durch den Trust als eine einmalige erfordern.