Schutz und Generationswechsel: Das sichere Rechtsinstrument des Unternehmers.
Ursprünge des Trusts
Der Trust ist ein ausgezeichnetes „britisches“ Instrument sowie Frucht eines flexiblen und pragmatischen Rechtssystems, das auf der Grundlage des angelsächsischen Common Law ins Leben gerufen wurde und einen weit zurückliegenden Ursprung hat. In der Vergangenheit wurde der Trust von Königen und Adligen genutzt, welche die Verwaltung ihres Eigentums abtreten mussten, während sie auf gefährlichen Missionen in weit entfernten Gebieten waren. Man sagt, dass der Ursprung des Trusts auf die Zeit zurückgeht, als die ritterlichen Landbesitzer vor ihrem Aufbruch zu den Kreuzzügen zu Beginn des 11. Jahrhunderts das Familienvermögen an adelige Brüder übertrugen, damit jene es dazu verwendeten, in ihrer Abwesenheit ihre Frauen und Familien zu versorgen. Manchmal kam es allerdings vor, dass die edlen Brüder in ihrer Abwesenheit beschlossen, das Vermögen für sich selbst zu verwenden, wodurch die Familie des Ritters jeglichen Reichtums beraubt wurde. In diesem Fall wurde direkt an den König appelliert, die Güter und Besitztümer an die Familie zurückzugeben. So heißt es natürlich in den literarischen Überlieferungen rund um den Trust.
Der moderne Trust entstand in der Zeit des Mittelalters nach dem Vorbild des Fideikommiss aus dem römischen Privatrecht. Schon damals konnten Phänomene beobachtet werden, die wir heute als Trust bezeichnen würden: Oftmals wurde das Land einem Besitzer anvertraut, der es zugunsten eines Dritten bearbeitete, um bestimmte Ziele zu erreichen. Mit diesem Mechanismus sollte die hohe feudale Besteuerung bei dem Nachlass einer Immobilie umgangen oder es kirchlichen Gruppen, die ein Armutsgelübde abgelegt hatten, ermöglicht werden, wenn auch indirekt, das Eigentum an Immobilien zu besitzen, um die entsprechenden Gewinne daraus zu ziehen.
Aufgrund der juristischen Erfahrung in Bezug auf das Common Law entstand der Trust nämlich als Mittel zur Überwindung der Grenzen, welche die englische feudale Rechtsordnung bestimmten Untertanen auferlegte. Er fand aber auch seinen Nutzen in Institutionen bei der Eigentumsübertragung von Immobilien an Dritttreuhänder, die dazu verpflichtet waren, die Einkünfte an den Erstbesitzer zu überweisen und nach dessen Tod das Vermögen an die von ihm angegebene(n) Person(en) zurück zu übertragen. Die Folge dieser Übertragung war, dass die Drittparteien zwar in den Augen des Gesetzes Besitzer des Eigentums wurden, jedoch behielten sie diesen rechtmäßigen Anspruch am Eigentum zugunsten des durch den Übertragenden angegebenen Begünstigten und jeden anderen benannten Begünstigten.
Ein entscheidender Schritt für die Nutzung der Rechtsform Trust in nicht angelsächsischen Ländern war das Haager Übereinkommen, das am 1. Juli 1985 unterzeichnet und in den darauffolgenden Jahren von den europäischen Staaten sowie der Schweiz eingeführt wurde. Zweck des Übereinkommens war es, dass eine seit jeher bekannte Rechtsform mit grundlegender Bedeutung für auf dem Common Law basierende Rechtssysteme auch in Ländern mit einer anderen Rechtstradition, denen diese Rechtsform grundsätzlich unbekannt war, Verwendung fand.
Das Haager Übereinkommen trat in verschiedenen Ländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten und mit unterschiedlichen Methoden in Kraft. So wurde es nach der Einführung in England am 16. Oktober 1989 in Italien und am 1. Juli 2007 in der Schweiz rechtsverbindlich.
Der Trust ist ein Rechtsinstrument, durch das der Treugeber Vermögenswerte an eine andere Person, den Treuhänder, abtritt, welcher dazu verpflichtet ist, diese im Interesse bestimmter Begünstigter bzw. einer Gruppe von Begünstigten oder zur Verwirklichung eines Zwecks zu verwalten.
Die Vielseitigkeit und der inhärente Charakter des Trusts machen ihn zu einem besonders geeigneten Instrument für die Nachlass- und Erbschaftsplanung, da er sich an vielfältige Zwecke im Zusammenhang mit Familien- und Geschäftsangelegenheiten anpassen lässt.
Die wesentlichen Ziele des Trusts:
– Schutz
– Flexibilität
– Verwaltung
– Absicherung
– Kontinuität
– Diskretion